Sie erhalten für die Beratungsleistungen eine Rechnung, die Sie direkt an mich begleichen.
Ihre Krankenkasse bezuschusst ggf. meine Leistungen.
Damit Sie dies im Vorfeld abklären können, erhalten Sie von mir einen Kostenvorschlag,
den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
In der Regel werden zur Prävention (nach § 20 SGB V), also bevor eine Erkrankung vorliegt,
drei Einheiten bezuschusst.
Kurativ, also zur Verbesserung Ihrer gesundheitlichen Situation und bei Vorliegen einer
ärztlichen Zuweisung (nach § 43 SGB V) bezuschussen die Krankenkassen 5-6
Beratungstermine.